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   VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07   

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https://dejure.org/2007,22469
VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07 (https://dejure.org/2007,22469)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 A 88/07 (https://dejure.org/2007,22469)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 A 88/07 (https://dejure.org/2007,22469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergabe von Marktständen - Zulassungschance für Neubewerber - Merkmal der Bewährtheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70 GewO
    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber; Neuzulassung; Stammteilnehmer; Vergabe; Zulassung; Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Das Ermessen des Veranstalters ist nicht nur durch die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze wie etwa den Gleichheitssatz und das Willkürverbot eingeschränkt, sondern das Verteilungsermessen des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO unterliegt darüber hinaus auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, DVBl. 1984, 1071).

    Eine an der Marktfreiheit und am Gleichbehandlungsgrundsatz ausgerichtete Praxis muss die Stammteilnehmer mit dem Risiko verminderter Zulassungschancen durch Neuzulassungen belasten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Eine Auswahlentscheidung nach einem System, das Neubewerbern, die nicht auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, liegt außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, Nds. VBl. 2002, 290).

    Das Verlangen, der Neubewerber müsse gegenüber den Stammteilnehmern das neuere bzw. attraktivere Geschäft haben, um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt nämlich grundsätzlich den Stammteilnehmer, von dem dies gerade nicht verlangt wird und ist ermessensfehlerhaft (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 - GewArch 1991, 113 f.; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 - (rkr.), GewArch 1996, 158 f.).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, welche Bewerbergruppen gebildet werden und nach welchem System Standplätze zugeteilt werden, liegt im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, Entscheidungsdatenbank auf der Internetseite des Nds. OVG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, welche Bewerbergruppen gebildet werden und nach welchem System Standplätze zugeteilt werden, liegt im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, Entscheidungsdatenbank auf der Internetseite des Nds. OVG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Das Verlangen, der Neubewerber müsse gegenüber den Stammteilnehmern das neuere bzw. attraktivere Geschäft haben, um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt nämlich grundsätzlich den Stammteilnehmer, von dem dies gerade nicht verlangt wird und ist ermessensfehlerhaft (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 - GewArch 1991, 113 f.; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 - (rkr.), GewArch 1996, 158 f.).
  • VG Chemnitz, 28.06.1995 - 4 K 2345/94
    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Das Verlangen, der Neubewerber müsse gegenüber den Stammteilnehmern das neuere bzw. attraktivere Geschäft haben, um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt nämlich grundsätzlich den Stammteilnehmer, von dem dies gerade nicht verlangt wird und ist ermessensfehlerhaft (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 - GewArch 1991, 113 f.; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 - (rkr.), GewArch 1996, 158 f.).
  • VG Stuttgart, 27.10.2000 - 4 K 4149/00

    Einräumen einer realen Zulassungschance in zeitlicher Hinsicht für Neubewerber in

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07
    Dies gilt auch für ein im Betrieb mitarbeitendes Familienmitglied (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1991, aaO; VG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2000 - 4 K 4149/00 -, GewArch 2001, 122; Wagner in: Friauf, GewO, § 70 Rn. 56).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

    Nicht genügend ist insoweit die Möglichkeit, eine Zulassungschance nur durch eine höhere Attraktivität als bekannte und bewährte Mitbewerber zu erreichen (OVG Niedersachsen, NJW 2003, 531; VG Braunschweig NVwZ-RR 2008, 391, Braun, NVwZ 2009, 747, 749).

    Auch wenn dem Veranstalter insoweit ein gewisser Gestaltungsspielraum hinsichtlich des zeitlichen Turnus und einer bestimmten Quote zu berücksichtigender Neubewerber zukommt, kann er die Auswahl zwischen Stammteilnehmer und Neubewerber nicht nach freiem Ermessen bestimmen, sondern muss Kriterien nennen, die für jeden Bewerber voraussehbar eine reale Zulassungschance eröffnen (so auch VG Gießen, Beschluss vom 08. März 2006 - 8 G 245/06 -, juris; Braun NVwZ 2009, 747, 750; zum erkennbaren zeitlichen Turnus und zum Rotations- oder Losverfahren s. VG Braunschweig, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 A 88/07 -, juris).

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